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AGBs Abokiste

Die Anmeldung für die Abokiste gilt für ein Wirtschaftsjahr (WJ). Das WJ beginnt mit dem 01.05. und endet am 30.04. des darauf folgenden Jahres. Wird der Vertrag nach Beginn des WJ geschlossen endet er genauso am 30.04 des nächsten Jahres.

Eine Kündigung des Vertrages zum Ende des Wirtschaftsjahres gebe ich schnellstmöglich aber spätestens bis zum 28. Februar des laufenden Wirtschaftsjahres bekannt. In den ersten zwei Monaten nach Beginn des Vertrages kann der Vertrag zum Ende des Monats gekündigt werden. (Probezeit)

Die Gemüsekiste wird (außer in der letzten und ersten Woche des Jahres) jede Woche freitags von 15:00 bis 20:00 Uhr auf dem Hof am Kolk oder in der gewählten Abholstation ab 16:00 Uhr bereitgestellt (50 Kisten im Jahr).

Die Lieferung der Kiste in das Depot in Cloppenburg erfolgt Mittwochs, die Kiste steht dort ab 15:00 bereit.

Trotz aller Bemühungen kann es Aufgrund der Abhängigkeit der Landwirtschaft vom Wetter und anderen Faktoren zu Missernten kommen. Es besteht daher kein Anspruch auf eine zugesagte Liefermenge. Bei Missernten können keine Rückzahlungen erfolgen. Eventuelle Mindermengen einer geplanten Gemüseart werden, soweit möglich, mit anderen Gemüsearten ausgeglichen.

Sollte die Abokiste nicht perönlich abgeholt werden können, kann ein/n Vertreter/in zur Abholung benannt werden.